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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Datum des Inkrafttretens: 01.09.2016

Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen der Firma LOKE COMPOSITE

Artikel 1. Zweck

1.1 Diese allgemeinen Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen (im Folgenden „CGVPS“) definieren die Bedingungen für den Verkauf von Produkten (im Folgenden „Produkte“) und die Erbringung von Dienstleistungen (im Folgenden „Dienstleistungen“) durch das Unternehmen LOKE COMPOSITE ( im Folgenden „LOKE COMPOSITE“).

  • Bei den Kunden von LOKE COMPOSITE handelt es sich um gewerbliche Kunden (im Folgenden „Gewerbetreibende“) oder Verbraucher (im Folgenden „Verbraucher“) (im Folgenden zusammen „Kunden“).
  • BITTE BEACHTEN: Bestimmte Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten je nach Fall nur für Verbraucher oder Unternehmer. In jedem Fall profitieren Verbraucher von allen Rechten und Vorteilen, die ihnen das Gesetz gewährt.
  • LOKE COMPOSITE und der Kunde werden gemeinsam als „Parteien“ oder einzeln als „Partei“ bezeichnet.

1.2 Jede Bestellung (wie unten definiert)/Anfrage eines Kunden an LOKE COMPOSITE impliziert die vorbehaltlose Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den ausdrücklichen Verzicht auf alle allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie alle anderen Dokumente oder Austausche vor der Bestellung oder später und nicht durch eine ausdrückliche, von beiden Parteien verfasste und unterzeichnete Änderung formalisiert.

Artikel 2. Bestellungen

BITTE BEACHTEN SIE: ALLE BESTELLUNGEN ERFORDERN EINE ZAHLUNG.

2.1 Für den Fall, dass der Kunde die Dienste von LOKE COMPOSITE zur Entwicklung eines bestimmten Produkts nutzen möchte, sendet LOKE COMPOSITE dem Kunden außerdem ein technisches Angebot (im Folgenden „technisches Angebot“), das auf der Grundlage der vom Kunden festgelegten Spezifikationen erstellt wird (im Folgenden die „Spezifikationen“).

  • Für jede Bestellung sendet der Kunde an LOKE COMPOSITE ein Bestellformular zurück, dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls das technische Angebot beiliegen, das ordnungsgemäß datiert und unterzeichnet ist (im Folgenden „Bestellung“).
  • Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, muss bei jeder Bestellung eine Anzahlung in Höhe von 10 % (zehn Prozent) des Preises der von der Bestellung abgedeckten Produkte geleistet werden (im Folgenden die „Anzahlung“).
  • Eine Bestellung gilt als gültig und vom Kunden angenommen, nachdem die im vorstehenden Artikel genannten Elemente eingegangen sind und die Anzahlung wirksam von LOKE COMPOSITE eingezogen wurde.

2.2 LOKE COMPOSITE bestätigt die Annahme der Bestellung, indem es eine unterzeichnete Kopie des oben genannten Bestellformulars per Post oder E-Mail an den Kunden zurücksendet.

Artikel 3. Widerrufsrecht

3.1 Die Bestimmungen dieses Artikels 3 gelten nur für Verbraucher und nur im Falle einer Bestellung außerhalb von Geschäftsräumen oder aus der Ferne im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes und unter den darin vorgesehenen Bedingungen.

3.2 Widerrufsrecht

  • Innerhalb der in den Artikeln L121-16 ff. des Verbraucherschutzgesetzes vorgesehenen Beschränkungen hat der Verbraucher das Recht, die Bestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn (14) Tagen zu widerrufen.
  • Die Widerrufsfrist endet vierzehn (14) Tage nach dem Tag, an dem der Kunde oder ein Dritter, der kein vom Kunden benannter Beförderer ist, das Produkt physisch in Besitz nimmt.
  • Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde LOKE COMPOSITE unter Verwendung der unten in diesem Dokument angegebenen Kontaktdaten mittels einer eindeutigen Erklärung über seine Entscheidung, von der Bestellung zurückzutreten, informieren.
  • Ein (unverbindliches) Muster-Widerrufsformular gemäß Artikel R221-1 des Verbraucherschutzgesetzes ist diesem Formular beigefügt.

3.3 Verzicht

  • Der Verbraucher kann verlangen, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der in Artikel L.221-18 des Verbraucherschutzgesetzes vorgesehenen Widerrufsfrist von vierzehn (14) Tagen begonnen wird, indem er das folgende Kästchen ankreuzt:
  • / Initialen des Kunden: ___________
  • Der Kunde wird darüber informiert, dass er durch Ankreuzen dieses Kästchens (i) ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichtet, wenn die Dienstleistung vor Ablauf der oben genannten Frist von vierzehn (14) Tagen vollständig erbracht wurde, oder (ii) er sich verpflichtet, LOKE COMPOSITE eine Rückerstattung zu leisten Betrag, der den Kosten entspricht, die LOKE COMPOSITE bis zum Eingang der im vorstehenden Artikel genannten Mitteilung entstanden sind, im Verhältnis zum Gesamtpreis der Bestellung.

3.4 Auswirkungen des Widerrufs

  • Innerhalb der in den Artikeln L121-16 ff. des Verbraucherschutzgesetzes vorgesehenen Beschränkungen hat der Verbraucher das Recht, die Bestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn (14) Tagen zu widerrufen.
  • Die Widerrufsfrist endet vierzehn (14) Tage nach dem Tag, an dem der Kunde oder ein Dritter, der kein vom Kunden benannter Beförderer ist, das Produkt physisch in Besitz genommen hat.
  • Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde LOKE COMPOSITE unter Verwendung der unten in diesem Dokument angegebenen Kontaktdaten mittels einer eindeutigen Erklärung über seine Entscheidung zum Widerruf der Bestellung informieren.
  • Ein (unverbindliches) Muster-Widerrufsformular gemäß Artikel R221-1 des Verbraucherschutzgesetzes ist diesem Formular beigefügt.

Artikel 4. Preise und Steuern

4.1 Die Stückpreise der Produkte sowie etwaige Preisnachlässe und etwaige zusätzliche Kosten, die von LOKE COMPOSITE zu zahlen sind, werden dem Kunden von LOKE COMPOSITE in Euro mitgeteilt, ohne Steuern und ggf. enthaltener Steuern und ohne externe Kosten jeglicher Art (im Folgenden der „Preis“).

4.2 Der Preis beinhaltet keine Steuern, die von einer zuständigen Behörde weltweit im Hinblick auf die Transportbedingungen und die Lieferadresse zu zahlen sind. Gegebenenfalls trägt der Kunde zusätzlich zum Preis diese zusätzlichen Kosten.

Artikel 5. Zahlungsbedingungen

  • 5.1 Rechnungen werden auf beliebigem Weg, elektronisch oder per Post, versandt und sind dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt.
  • 5.2 Rechnungen sind zahlbar per Scheck (zahlbar an „LOKE COMPOSITE“) oder per Banküberweisung (an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung).
  • 5.3 Gemäß den Bestimmungen der Artikel L.441-3 und L.441-6 des Handelsgesetzbuchs, die nur für Gewerbetreibende gelten, zieht jeder Zahlungsverzug automatisch die Anwendung von Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen (3) des gesetzlichen Zinssatzes nach sich. um fünf (5) Prozentpunkte erhöht, sowie eine pauschale Entschädigung für die Beitreibungskosten von vierzig (40) Euro (zuzüglich der tatsächlichen Beitreibungskosten bei entsprechender Begründung, wenn diese Kosten mehr als vierzig (40) Euro betragen); unbeschadet des Rechts von LOKE COMPOSITE, bei jedem zuständigen Gericht Schadensersatz für die Kosten zu verlangen, die durch die Rückforderung nicht rechtzeitig gezahlter Beträge vom Verbraucher entstanden sind.

Artikel 6. Lieferung/Gefahrenübergang

  • 6.1 LOKE COMPOSITE gewährleistet die Lieferung an die vom Verbraucher angegebene Adresse innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Abschluss der Bestellung. Der Gefahrenübergang auf den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten erfolgt Der Spediteur von LOKE COMPOSITE nimmt die Produkte physisch in Besitz.
  • 6.2 Die Übertragung des Risikos des Verlusts und der Verschlechterung eines Produkts an einen Fachmann erfolgt, wenn die Produkte das Gelände von LOKE COMPOSITE an der unten in diesem Dokument angegebenen Adresse oder von seinem im europäischen Raum niedergelassenen Dienstleister verlassen Union gewährleistet die Produktion, wobei die Reise auf Risiko und Gefahr des Kunden erfolgt, der im Schadensfall gemäß Artikel L.133-4 des Handelsgesetzbuchs jede Beschwerde beim Spediteur einreichen kann und sich dazu verpflichtet Senden Sie gleichzeitig eine Kopie an LOKE COMPOSITE. Sofern keine besonderen Bedingungen vorliegen, erfolgt die Lieferung aller Produkte „ab Werk“ (Incoterms 2010 – Internationale Handelskammer) von den im vorstehenden Artikel genannten Räumlichkeiten aus Parteien gelten die Produkte als geliefert (im Folgenden „Lieferung“), wenn sie dem Gewerbetreibenden in den im vorstehenden Artikel genannten Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall informiert LOKE COMPOSITE den Kunden mit einer Frist von zehn (10) Werktagen über die Verfügbarkeit der Produkte. Der Kunde hat ab dieser Mitteilung zehn (10) Werktage Zeit, um den Widerruf vorzunehmen.
  • 6.3 Bei der Lieferung teilt LOKE COMPOSITE dem Kunden im Produktlieferpaket und per E-Mail die Nutzungsbedingungen und die Wartung des Produkts (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) mit, die auch auf der Website von LOKE COMPOSITE [www.lokefoil.com] erscheinen .com].

Artikel 7. Eigentumsvorbehalt

  • 7.1 Die Eigentumsübertragung eines Produkts unterliegt der vollständigen Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der wirksamen Einziehung des gesamten Preises durch LOKE COMPOSITE, auch wenn besondere Zahlungsbedingungen gewährt werden.
  • 7.2 Dem Kunden ist es untersagt, über ein Produkt zu verfügen, bis der Preis vollständig von LOKE COMPOSITE eingezogen wurde.
  • 7.3 Der Kunde ist verpflichtet, dem Eigentumsvorbehalt von LOKE COMPOSITE gegenüber Dritten in allen Fällen, insbesondere im Falle einer Inanspruchnahme, Beschlagnahme oder Sammelklage, zu widersprechen.

Artikel 8. Geistiges Eigentum

  • 8.1 LOKE COMPOSITE-Produkte sind einzigartig und das Ergebnis der Arbeit, Kreativität und des exklusiven Know-hows von LOKE COMPOSITE. LOKE COMPOSITE ist Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Produkte und insbesondere, aber nicht beschränkt auf, Urheberrechte in Bezug auf jede Originalschöpfung im Sinne des Gesetzes über geistiges Eigentum, alle Patente, die sich auf alle oder einen Teil der Produkte und Marken beziehen, die Eigentum von LOKE COMPOSITE sind. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Bestellung keine Übertragung oder Konzession zu seinen Gunsten an das geistige Eigentum beinhaltet Eigentumsrechte von LOKE COMPOSITE jeglicher Art.
  • 7.2 Dem Kunden ist es untersagt, über ein Produkt zu verfügen, bis der Preis vollständig von LOKE COMPOSITE eingezogen wurde.
  • 8.2 Ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von LOKE COMPOSITE und unbeschadet der ihm durch geltendes Recht gewährten Rechte ist der Kunde nicht berechtigt, (i) die Produkte und/oder ihr Bild ganz oder teilweise zu reproduzieren und/oder darzustellen /oder ein Unterscheidungszeichen von LOKE COMPOSITE, und (ii) vor jeder Behörde, auch im Ausland, Schutzanträge nach dem Recht des geistigen Eigentums in Bezug auf alle oder einen Teil der Produkte und/oder deren Bild zu stellen und/oder einzureichen.

Artikel 9. Gesetzliche und kommerzielle Garantien

  • 9.1 Kommerzielle Garantie

    9.1.1 Für die Produkte gilt eine Herstellergarantie für Teile und Arbeitsleistung (ausgenommen Verschleißteile wie Schrauben, Befestigungseinsätze usw.) von zwölf (12) Monaten ab Lieferung. Im Falle der Inanspruchnahme der Garantie hat der Kunde informiert LOKE COMPOSITE innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Entdeckung des Mangels per E-Mail an die Adresse contact@lokefoil.com, die sie über das weitere Vorgehen informiert.

    9.1.2 Vorbehaltlich der geltenden zwingenden Bestimmungen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, wenn (I) der Kunde die Produkte nicht bezahlt, (II) unsachgemäß verwendet wird und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden und/ oder Gesetzgebung und/oder der Bestimmungsort und/oder die Nutzungsbedingungen der Produkte, (III) Modifikation oder Änderung der Produkte, (IV) Kombination des Produkts mit einem oder mehreren Elementen, die nicht von LOKE COMPOSITE geliefert oder zertifiziert wurden, ( V) Eingreifen eines von LOKE COMPOSITE nicht autorisierten Dritten für Reparaturen und/oder Arbeiten im Zusammenhang mit den Produkten, (VI) Fahrlässigkeit des Kunden oder (VII) höhere Gewalt.

    9.1 Kommerzielle Garantie

    9.1.1 Für die Produkte gilt eine Herstellergarantie für Teile und Arbeitsleistung (ausgenommen Verschleißteile wie Schrauben, Befestigungseinsätze usw.) von zwölf (12) Monaten ab Lieferung. Im Falle der Inanspruchnahme der Garantie hat der Kunde informiert LOKE COMPOSITE innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Entdeckung des Mangels per E-Mail an die Adresse contact@lokefoil.com, die sie über das weitere Vorgehen informiert.

    9.1.2 Vorbehaltlich der geltenden zwingenden Bestimmungen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, wenn (I) der Kunde die Produkte nicht bezahlt, (II) unsachgemäß verwendet wird und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden und/ oder Gesetzgebung und/oder der Bestimmungsort und/oder die Nutzungsbedingungen der Produkte, (III) Modifikation oder Änderung der Produkte, (IV) Kombination des Produkts mit einem oder mehreren Elementen, die nicht von LOKE COMPOSITE geliefert oder zertifiziert wurden, ( V) Eingreifen eines von LOKE COMPOSITE nicht autorisierten Dritten für Reparaturen und/oder Arbeiten im Zusammenhang mit den Produkten, (VI) Fahrlässigkeit des Kunden oder (VII) höhere Gewalt.
  • 9.2 Gesetzliche Garantien

    9.2.1 Der Verbraucher wird ausdrücklich darüber informiert, dass er von der Konformitätsgarantie der verkauften Sache (Artikel L.217-4 ff. des Verbraucherschutzgesetzes) und der Garantie gegen versteckte Mängel (Artikel 1641 des Bürgerlichen Gesetzbuches) profitiert. Die nachstehenden Bestimmungen sind gemäß Artikel L.211-2 des Verbraucherschutzgesetzes wiedergegeben.

    9.2.2 Konformitätsgarantie: „Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware vertragsgemäß zu liefern und haftet für etwaige zum Zeitpunkt der Lieferung bestehende Vertragswidrigkeiten.“ Er haftet auch für Konformitätsmängel, die sich aus der Verpackung, der Montageanleitung oder der Installation ergeben, wenn diese vertraglich in seiner Verantwortung liegen oder unter seiner Verantwortung durchgeführt wurden“ (L.217-4 des Verbraucherschutzgesetzes). Das Produkt muss ( i) den geltenden Vorschriften entsprechen, (ii) für die erwartete Verwendung einer ähnlichen Ware geeignet sein, (iii) der gegebenen Beschreibung entsprechen und die von LOKE COMPOSITE dargestellten Eigenschaften besitzen und die ein Verbraucher berechtigterweise erwarten kann jegliche von LOKE COMPOSITE vorgenommene Kommunikation, in welcher Form auch immer, und/oder (iv) den im gegenseitigen Einvernehmen mit LOKE COMPOSITE in den Spezifikationen und Gebühren festgelegten Merkmalen (falls zutreffend) entspricht oder für den vom Verbraucher gewünschten und von ihm akzeptierten besonderen Verwendungszweck geeignet ist Als gesetzliche Konformitätsgarantie gilt für den Verbraucher Folgendes:
    • Der Kunde hat eine Frist von zwei (2) Jahren ab Lieferung des Produkts, um Maßnahmen zu ergreifen.
    • Kann zwischen der Reparatur oder dem Austausch des Produkts wählen, vorbehaltlich der Kostenbedingungen gemäß Artikel L.217-9 des Verbraucherschutzgesetzes;
    • Ist während der Frist von vierundzwanzig (24) Monaten nach der Lieferung des Produkts von der Pflicht zum Nachweis der mangelnden Konformität des Produkts befreit.
    • Die gesetzliche Konformitätsgarantie gilt unabhängig von der gewährten kommerziellen Garantie.

Artikel 10. Verantwortlichkeiten

  • 10.1 LOKE COMPOSITE verpflichtet sich, alle direkten Schäden zu ersetzen, die dem Kunden im Falle der Nichtausführung oder mangelhaften Ausführung des Auftrags durch eigenes Verschulden oder das eines seiner Mitarbeiter entstehen.
  • 10.2 Im Rahmen der durch die für Verbraucher geltenden Vorschriften zulässigen Grenzen:

    10.2.1 Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass LOKE COMPOSITE nicht für indirekte und immaterielle Schäden (Betriebsausfall, Verlust von Kunden, Verlust von Chancen, Datenverlust usw.) haftbar gemacht werden kann, die dem Kunden entstehen.

    10.2.2 LOKE COMPOSITE erinnert den Kunden daran, dass er allein und in vollem Umfang für die Nutzung der Produkte verantwortlich ist und dass LOKE COMPOSITE nicht für Schäden haftbar gemacht werden kann, wenn (i) der Kunde die Produkte nicht bezahlt, (ii ) anormaler Gebrauch und/oder Nichteinhaltung des CGVPS und/oder der Gesetzgebung und/oder des Bestimmungsortes und/oder der Nutzungsbedingungen der Produkte, (iii) Modifikation oder Änderung der Produkte, (iv) Kombination des Produkts mit Elementen, die nicht von LOKE COMPOSITE geliefert oder zertifiziert wurden, (v) Eingreifen eines nicht von LOKE COMPOSITE autorisierten Dritten für Reparaturen und/oder Arbeiten an den Produkten, (vi) Fahrlässigkeit des Kunden oder (vii ) Höhere Gewalt.10.2.3 In jedem Fall wird zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, dass der Gesamtbetrag für alle Ursachen, bestehend aus Entschädigung, Schadensersatz und Zinsen, Kosten jeglicher Art, von LOKE COMPOSITE zugunsten des Kunden getragen oder bezahlt wird Eine Gesamtobergrenze für alle Streitigkeiten zusammen darf einen Betrag nicht überschreiten, der dem Preis ohne Steuern entspricht, der von LOKE COMPOSITE für das streitgegenständliche Produkt tatsächlich erhoben wurde.
  • 10.3 Gemäß den Bestimmungen von Artikel 2254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs müssen alle Klagen, Streitigkeiten oder Anfragen jeglicher Art von einem Fachmann an LOKE COMPOSITE im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags innerhalb einer Frist von maximal einem (1) Jahr erfolgen. Jahr ab dem Tag, an dem er von der der Klage zugrunde liegenden Tatsache Kenntnis hatte oder hätte erlangen müssen, unter Androhung der Unzulässigkeit durch Zwangsvollstreckung.
  • 10.4 Diese Bestimmungen legen eine Risikoverteilung zwischen den Parteien fest. Der Preis sowie die beschriebene Haftungsbeschränkung spiegeln diese Verteilung wider.
  • 10.5 Der Kunde versteht und akzeptiert, dass LOKE COMPOSITE in keinem Fall haftbar gemacht werden kann, außer im Falle der Nichteinhaltung der Bestellung und/oder eines fehlerhaften Produkts. Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch die Nutzung des Produkts durch den Kunden entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde nutzt das Produkt auf eigene Gefahr, auch im Falle einer Nutzung in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen, den Sicherheitsregeln und den Nutzungsbedingungen (verfügbar auf der Website www.lokefoil.com), die sorgfältig gelesen werden müssen, aber nicht nur a darstellen Wartungsanleitung und Ratschläge zur ordnungsgemäßen Verwendung und können die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, die bei der Ausübung extremer Wassersportarten zu beachten sind, nicht ersetzen.

Artikel 11. Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht in Bezug auf Informationen über LOKE COMPOSITE (insbesondere in Bezug auf die Organisation, die Geschäftstechniken und das Know-how von LOKE COMPOSITE) einzuhalten, von denen er bei der Erstellung und/oder Ausführung eines Auftrags Kenntnis erlangt.

Artikel 12. Versicherung

LOKE COMPOSITE erklärt, im Rahmen des CGVPS für seine Berufshaftpflichtversicherung versichert zu sein und verpflichtet sich, diesen Versicherungsschutz während der gesamten Dauer der Ausführung des Auftrags aufrechtzuerhalten.

Artikel 13. Höhere Gewalt

  • 13.1 Im Falle höherer Gewalt im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches werden die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus der Bestellung für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt und beginnen mit deren Beendigung wieder.
  • 13.2 Für die Nichtausführung einer Bestellung, die auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist, besteht kein Rechtsanspruch. Im Falle des Eintritts eines solchen Ereignisses, das LOKE COMPOSITE daran hindert, seinen Verpflichtungen nachzukommen, verpflichtet sich LOKE COMPOSITE, den Kunden so schnell wie möglich zu informieren.
  • 13.3 Die Parteien können den Auftrag frei kündigen, wenn höhere Gewalt länger als sechzig (60) Tage nach Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt andauert, ohne dass eine Partei einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann.

Artikel 14. Verarbeitung personenbezogener Daten

  • 14.1 Der Kunde erkennt ausdrücklich an und akzeptiert, dass die von LOKE COMPOSITE während der Einrichtung und Ausführung der Bestellung erfassten personenbezogenen Daten einer automatisierten Verarbeitung durch LOKE COMPOSITE gemäß den Bedingungen des vereinfachten Standards Nr. 48 der Nationalen Kommission für unterliegen Informationstechnologie und Freiheiten (im Folgenden „CNIL“) und auf der Website (cnil.fr) verfügbar. Die oben genannte Datenverarbeitung war Gegenstand einer Konformitätserklärung mit der Norm Nr. 48 der CNIL, referenziert unter Nr. 1988008.
  • 14.2 Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978, bekannt als Informationstechnologie und Freiheiten, hat der Kunde aus legitimen Gründen das Recht, der Erhebung und Verarbeitung zu widersprechen (Artikel 38) und hat die Recht auf Zugang (Artikel 39, 41 und 42) und Berichtigung (Artikel 40) der ihn betreffenden Daten.
  • 14.3 Der Kunde übt seine Rechte aus diesem Artikel aus, indem er LOKE COMPOSITE unter den am Ende dieses Dokuments angegebenen Post- oder E-Mail-Adressen kontaktiert.

Artikel 15. Kündigung wegen Verschuldens

Unbeschadet der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und etwaiger Schadensersatzansprüche, auf die die nicht säumige Partei Anspruch hat, kann jede Partei jede Bestellung vorzeitig kündigen, wenn die andere Partei eine der ihr obliegenden Verpflichtungen nicht erfüllt darauf gemäß der Verordnung. Die Kündigung wird automatisch wirksam zwanzig (20) Tage, nachdem die förmliche Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein an die säumige Partei erfolglos geblieben ist.

Artikel 16. Vergabe von Unteraufträgen

  • 16.1 LOKE COMPOSITE kann bei Bedarf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen ganz oder teilweise an einen Dritten vergeben und wird den Kunden auf erste Anfrage über seine Identität informieren.
  • 16.2 LOKE COMPOSITE trägt die volle Verantwortung für die seinen Subunternehmern anvertrauten Arbeiten und für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 7-1334 vom 31. Dezember 1975 über die Vergabe von Unteraufträgen.

Artikel 17. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

LOKE COMPOSITE behält sich das Recht vor, die CGVPS jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, die für jede neue Bestellung gilt, auch wenn sie in irgendeiner Weise mit einer früheren Bestellung verknüpft ist, und fordert den Kunden auf, sie für jede einzelne Bestellung vollständig zu lesen Bestellungen.

Artikel 18. Verzicht

Die Tatsache, dass LOKE COMPOSITE von den ihr im Rahmen des CGVPS eingeräumten Rechten ganz oder teilweise keinen Gebrauch macht, stellt keinen Verzicht auf das Recht dar, diese Rechte später in Anspruch zu nehmen.

Artikel 19. Wahl des Wohnsitzes – Anwendbares Recht – Zuständige Gerichte

  • 19.1 Die Parteien wählen ihren Wohnsitz bzw. Sitz als Wohnsitz.
  • 19.2 Die Bestellung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht. Die Vertragsparteien schließen die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ausdrücklich aus.
  • 19.3 Im Streitfall werden die Parteien eine gütliche Lösung suchen, indem sie die andere Partei per Post mit Empfangsbestätigung über ihren Wunsch benachrichtigen, diese Klausel geltend zu machen. Während der Dauer eines gütlichen Streitbeilegungsverfahrens verzichtet jede Partei ausdrücklich darauf Klage und Verfahren gegen die andere Partei aufgrund der betreffenden Streitigkeit.
  • 19.4 Streitigkeit zwischen einem Verbraucher und LOKE COMPOSITE: Der Verbraucher wird darüber informiert, dass er die Möglichkeit hat, bei Verbraucherstreitigkeiten auf ein herkömmliches Schlichtungsverfahren oder eine andere alternative Methode der Streitbeilegung gemäß den Bestimmungen von Artikel L.611-1 zurückzugreifen und gemäß R.612-1 und gemäß dem Verbraucherschutzgesetz wird der Verbraucher darüber informiert, dass er sich gemäß den Bestimmungen von Titel V des Verbraucherschutzgesetzes an jeden kompetenten Verbrauchervermittler wenden kann, sofern er LOKE COMPOSITE erfolglos kontaktiert hat hinsichtlich dieser Streitigkeit, und dies innerhalb der zwölf (12) Monate vor der Einführung der Verbraucherschlichtung. Sofern kein gütlicher Ausgang erzielt wird und unter den geltenden gesetzlichen Bedingungen für Verbraucherstreitigkeiten, steht es jeder Partei frei, die Angelegenheit an die Schlichtungsstelle zu verweisen zuständiges Gericht.
  • 19.5 Streitigkeit zwischen einem Fachmann und LOKE COMPOSITE:

    19.5.1 Wenn die betreffende Partei ihr Versäumnis nicht innerhalb von dreißig (30) Arbeitstagen nach Erhalt der in Artikel 19.3 genannten Mitteilung oder nach ihrer ersten Vorlage behebt und/oder es nicht gelingt, innerhalb dieser Frist eine gütliche Einigung zu erzielen Im selben Zeitraum wird die Streitigkeit von der sorgfältigsten Partei den Mediationsbestimmungen des Zentrums für Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation der Bretagne (CAMB) unterworfen, von denen die Parteien Kenntnis hatten und denen sie sich beitreten erklären.

    19.5.2 Im Falle eines endgültigen Scheiterns der Mediation kann die betreffende Streitigkeit von der sorgfältigsten Partei vor die zuständigen Gerichte im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Berufungsgerichts Rennes gebracht werden, auch im Falle einer einstweiligen Verfügung oder eines Eilverfahrens , Garantieanspruch oder mehrere Beklagte.

ANHANG Artikel 3.2 – Widerrufsformular

Bitte füllen Sie dieses Formular nur aus und senden Sie es zurück, wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten.

Zu Händen von LOKE COMPOSITE, 3 cours du bonne pastor in SAINT-MALO (35400), Tel.: 07 87 93 19 93, E-Mail-Adresse: contact@lokefoil.com:

Hiermit teile(n) ich/wir (*) meinen/unseren (*) Rücktritt vom Vertrag über den Verkauf der Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*) mit:

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur wenn dieses Formular auf Papier übermittelt wird):

Datum :

(*) Streichen Sie die unnötige Erwähnung